Herausnehmbarer Zahnersatz


Totale Prothesen oder Teilprothesen (wenn nur noch ein paar Zähne im Kiefer vorhanden sind), auf Wunsch auch ohne Klammern (z.B. mit Geschieben und Druckknöpfen) werden von den Krankenkassen alle 6 Jahre mitfinaniziert. Die Antragstellung und Erledigung des Bewilligungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse werden gerne von uns übernommen. Zahnersatz, den Sie in unserer Praxis erhalten, ist ein hochwertiges Medizinprodukt, welches dem Medizinproduktegesetz unterliegt. Die Qualität wird vom langjährigen Partner-Meisterlabor für jeden Zahnersatz mit einer Konformitätserklärung bestätigt.